Anrechnung von BU-Renten auf die Grundsicherung

Sozialhilfe 1Angenommen, Sie haben im Fall einer Berufsunfähigkeit auch Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder beziehen eine Rente wegen Alter. In diesem Fall steht Ihnen die Grundsicherung zu und verlieren bei einer zu kleinen abgeschlossenen BU-Rente die Rente an den Staat. Warum dann noch das Risiko bezahlen oder wie hoch sollte eine private BU-Rente sein ?

 

Den Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei einer Erwerbsminderung verliert man, wenn der Lebensunterhalt aus dem Einkommen oder von Vermögen finanziert werden kann. Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswerten (§ 82 SGB XII), so gilt z.B. auch bei Minderjährigen, das das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen hinzu zuzurechnen ist, soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 34, benötigt wird. Das ist wichtig zu wissen bei der BU-Absicherung oder „Schulunfähigkeitsversicherung“ von Schülern.

 

Von dem Einkommen sind abzusetzen

  • auf das Einkommen entrichtete Steuern,
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
  • Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
  • die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
  • das Arbeitsförderungsgeld und Erhöhungsbeträge des Arbeitsentgelts im Sinne von § 43 Satz 4 des Neunten Buches.

 

Ferner ist ein Anteil von 30 % des bereinigten Einkommens aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit abzusetzen, z. B. bei geringfügigen Einkünften neben dem Rentenbezug. Im Grundsatz muss das gesamte verwertbare Vermögen eingesetzt werden, wobei zahlreiche Ausnahmen vom Gesetz definiert werden, die die Vermögensanrechnung in der Praxis sehr schwierig machen können. Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte werden bis zu einem Betrag von 2.600 EUR nicht angerechnet, für den Ehe- oder Lebenspartner bleiben zusätzlich 614 EUR anrechnungsfrei, also es bleibt so gut wie nichts mehr übrig.

 


up Fazit       pdf01

Berufsunfähigkeitsrenten sollten somit mindestens immer über die Grundsicherung liegen (je nach Bundesland ein wenig differenziert), also über 750 Euro im Monat. Es ist jedoch zu empfehlen das die monatliche BU-Rente 1.000 Euro betragen sollte. Auch ohne Angemessenheitsprüfung bieten zwischenzeitlich die Versicherer bereits für Schüler, Studenten und Auszubildenden Renten zwischen 1.000 bis 1.5000 Euro monatlich an.

Kontakt

fairtest.de
Bert Heidekamp
Amalienpark 3A
13187 Berlin

Telefon: +49 (0)30 4 74 13 23
Telefax: +49 (0)30 47 47 35 96
E-Mail: CLOAKING