B-BU-GDVWas ist Berufsunfähigkeit ?

Stellt der Arzt fest, dass Berufsunfähigkeit vorliegt, dann hat das auch drastische finanzielle Folgen. Dies gilt besonders, wenn die Betroffenen – so wie diese Frau – noch recht jung sind. Der Verlust der Arbeitskraft führt zu Einkommenseinbußen, die durch die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei weitem nicht ausgeglichen werden. Die Vorsorge mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb unverzichtbar. Das gilt auch für Menschen mit einem Schreibtischberuf, denn zu den häufigsten Auslösern der Berufsunfähigkeit zählen Rückenleiden und zunehmend auch psychische Erkrankungen. Insgesamt wird jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsunfähig. Angesichts des hohen Risikos und der finanziellen Folgen ist es ratsam, sich schon beim Berufseinstieg oder bereits als Schüler privat abzusichern.

Aber was ist nun Berufsunfähigkeit im Sinne einer privaten Absicherung ?

Viele Verbraucher verbinden mit dem Begriff der "Berufsunfähigkeit" gleichzeitig das Ausscheiden aus dem Beruf, sie also komplett erwerbsunfähig sind. Das ist falsch, denn man kann trotz eines Halbtagsjobs die volle versicherte BU-Rente erhalten, wenn man z.B. statt acht nur nur vier Stunden arbeiten kann (50% Regel). Aber ganz so einfach ist das natürlich nicht. Die Beurfsunfähigkeit ist kein Rechtsbergriff und jeder Versicherer (Private Versicherer, Sozialversicherungsträger, oder Zusatzversorgungskassen) regelt es anders. So waren die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit bis 2001 in der Sozialversicherung anderes als in der Privatwirtschaft. Heute gibt es nur noch eine Teilerwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Absicherung (soweit die Pflicht-Voraussetzungen erfüllt sind), diese zu erhalten ist jedoch so schwer, dass man wohl mit einem Kopf unterm Arm ankommen muss.

Auch in den Zusatzversorgungskassen ist der Bergriff "Berufsunfähigkeit" enthalten. So müssen z.B. Rechtsanwälte Ihren Job zu 100% an den Nagel hängen um ein Rentenanspruch anmelden zu können. So ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung der Versorgungskassen eher eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung.

Auch in der Privatwirtschaft sind die Anspruchsunterlagen unterschiedlich. Sie können in der linken Hand ein Vertrag der Allianz Versicherung und in der rechten Hand ein Vertrag der Zürich Versicherung halten. Die eine zahlt und die andere nicht. Woran liegt es ? Die Versicherungsbedingungen können eben so unterschiedlich sein, das der Anspruch auf eine private Berufsunfähigkeitsversicherung differenziert ausfällt. Hier hilft nur ein Vergleich der Versicherungsbedingungen.

 

Foto: GDV

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