Wie wird eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besteuert?

Berufsunfähigkeitsrenten sind steuerpflichtigen Einnahmen. Die Höhe der Besteuerung ist abhängig vom persönlichen Steuersatz und aus welcher Vertragsart die Rente fließt. Private Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen werden mit dem Ertragsanteil (§ 22 EStG) besteuert und sind als zeitlich begrenzte Leibrenten nach § 55 EStDV zu versteuern.

Die Höhe des Prozentsatzes hängt also vom Alter der versicherten Person, von der Rentendauer und aus welcher Vertragsart die Rentenzahlung erfolgt, ab. Je kürzer die Rentendauer und älter die versicherte Person ist, desto geringer ist der zu versteuernde Anteil der Rente. Eine Steuerfreiheit besteht nur, wenn das Gesamteinkommen inklusive der Berufsunfähigkeitsrente unter der Steuerfreigrenze von 7664 Euro pro Jahr liegt, aber das wird eher unwahrscheinlich sein.

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