paragraf klein 2Fachanwalt für Versicherungsrecht, besonders für die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Fachanwälte für Versicherungsrecht gibt es in Deutschland nur sehr wenige, scheinbar nicht ohne Grund. Der Titel wird durch den § 14a der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Um die Zulassung als Fachanwalt für Versicherungsrecht beantragen zu können, müssen Nachweise besonderer praktischer Erfahrungen vorgelegt wreden. Hier fordert § 5 S. 1 lit. h FAO den Nachweis von 80 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle, die sich auf mindestens drei der in § 14 FAO genannten Rechtsgebiete beziehen müssen. Auf diese drei Rechtsgebiete müssen zudem mindestens zehn Fälle entfallen. Das Thema Versicherungsrecht umfasst z.B. Kenntnisse in folgenden Bereichen:

  • 1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
  • 2. Recht der Versicherungsaufsicht,
  • 3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
  • 4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
  • 5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
  • 6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
  • 7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
  • 8. Rechtsschutzversicherungsrecht,
  • 9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.

Da der Umfang des Versicherungsrecht je Sparte sehr zugenommen haben spezielisierten sich einige Rechtsanwälte in bestimmten Sparten. So sind die hier empfohlenden Rechtsanwälte spezilaisiert bei der Rechtsdurchsetzung von Rechtsansprüchen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Aus eigener Erfahrung sollte man bei besonderen Versicherungssparten wie die private Berufsunfähigkietsversicherung sich z.B. nicht auf sein Scheidungs-, Verkehrs- oder Arbeitsrechtsanwalt oder anderen Anwalt des Vertrauens verlassen. Das Versicherungsrecht, der Umgang und das Denken in dieser Branche ist eine Welt für sich die man leben muss um sie zu verstehen. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen z.B. die hier genannten Rechtsanwälte wenn es um Leistungsfälle der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Seit 1997 werden Leistungsfälle in Kooperation zwischen der Kanzlei Heidekamp und Fachanwälten für Versicherungsrecht sehr erfolgreich begleitet. B

Wichtiger TIP:

Besonders vor der ersten Antragstellung auf Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie mit einem versierten Versicheurngsmakler oder Versicherungsberater den Vorgang besprechen und je nach Einschätzung einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen. Eine Privat-Rechtsschutz-Vertrag ist ebenfalls sehr zu empfehlen.

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