Was bedeutet die wirtschaftliche und soziale Lebensstellung sowie zumutbare Einkommensreduzierung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Lebensstellung wird durch die wirtschaftliche und soziale Stellung im Leben gekennzeichnet. Reduziert sich das Einkommen ändert sich auch die Lebensstellung. Rechtssprechungen haben zu unterschiedlichen Sichtweisen geführt, umso wichtiger sind klare Aussagen im Bedingungswerk.

Der Versicherer sollte auf den Wortlaut "zumutbare Einkommensreduzierung" verzichten, denn eine zumutbare Einkommensreduzierung ist nicht klar definiert und somit dehnbar. Prozentuale oder benannte Festbeiträge sind transparenter und rechtssicherer. Wer eine Einkommenseinbuße von mehr als 20 Prozent erleidet, oder legt der Bundesgerichtshof einen geringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommensminderung fest, so sollte dies für den Versicherer gelten und Vertragsbestandteil sein.

Aber Achtung: Nicht selten werden jedoch Unterschiede zwischen einem Angestellten, einem Angestellten mit Direktionsbefugnis, Geschäftsführer, Selbständige oder Freiberufler gemacht.

Informationen und Erklärungen zur Lebensstellung in der Berufsunfähigkeitsversicherung  erhalten Sie gratis telefonisch und persönlich direkt von Bert Heidekamp unter der
Tel.Nr.:
(030) 474 13 23.

 

§ 2.1 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
In den beiden zuvor genannten Fällen ist es darüber hinaus nicht zumutbar, dass die Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht oder dass das jährliche Bruttoeinkommen 20 % oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung liegt. Sollte der Bundesgerichtshof einen geringeren Prozentsatz als nicht zumut- bare Einkommensminderung festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich. Im begründeten Einzelfall kann aber auch bereits heute eine unter 20 % liegende Einkommensminderung unzumutbar in diesem Sinn sein. .

§ 7 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen?
Die Lebensstellung ergibt sich aus dem beruflichen Einkommen und der sozialen Wertschätzung des Berufes, wobei die andere Tätigkeit nicht der bisherigen Lebensstellung entspricht, wenn sowohl das Einkommen, als auch die Wertschätzung der anderen Tätigkeit spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinkt. Die zumutbare Minderung des Einkommens und der Wertschätzung richtet sich dabei nach den individuellen Gegebenheiten gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Eine feste bzw. prozentuale Vereinbarung fehlt. Rechtssprechungen können sich positiv wie negativ entwickeln. Klare Regelungen sind immer von Vorteil.


© fairtest & Bert Heidekamp

Kontakt

fairtest.de
Bert Heidekamp
Amalienpark 3A
13187 Berlin

Telefon: +49 (0)30 4 74 13 23
Telefax: +49 (0)30 47 47 35 96
E-Mail: CLOAKING