Was bedeutet der Verzicht auf die konkrete Verweisung?
Bei der „abstrakten Verweisung“ hat der Versicherer die Möglichkeit die versicherte Person abstrakt auf ein anderen Beruf oder Tätigkeit zu verweisen, auch wenn die versicherte Person einen anderen Beruf nicht konkret ausübt. Bei der "konkreten Verweisung" muss also die versicherte Person eine andere, konkret benannte berufliche Tätigkeit aufnehmen.
Sollte der Versicherte diese Tätigkeit nicht ausüben können, dann ist die Versicherung in der Leistungspflicht. Eine "konkrete Verweisung" ist also, wenn die berufsunfähige versicherte Person konkret und tatsächlich eine andere Berufstätigkeit ausübt, die mit der bisherigen Tätigkeit im Hinblick auf Verdienst, soziale Stellung (soziale Wertschätzung/ Lebensstelung), Ausbildungsniveau us.w. vergleichbar ist. Zum Verständnis ein Beispiel:
§2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
(1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außerstande ist, ihren Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - auszuüben und sie in dieser Zeit auch keine andere, ihrer Ausbilung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt.
"und sie in dieser Zeit auch keine andere" Tätigkeit ausübt! Bei dem "Verzicht auf die abstrakte Verweisung" könnte man auch eine andere Tätigkeit ausüben, die der Aubildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht. Der Unterschied liegt zwischen "könnte" und "tatsächlich ausübt".
Der „Verzicht auf die konkrete Verweisung“ ist somit besser als der „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“. Aber nur selten ist der „Verzicht auf die konkrete Verweisung“ versicherbar und wenn ja, dann könnte die Prämie auch höher sein. Es stellt sich zudem die Frage ob dies sinnvoll ist, da jede versicherte Person bestrebt ist, irgendwie wieder nützlich tätig sein zu können, also eine berufliche Tätigkeit wieder nachgehen möchte. Ist die versicherte Peron in einer anderen Beruf tätig, ist dann noch die versicherte Rentenzahlung nötig?
Besonders für einige Berufsgruppen wird diese Klauseln vereinzelt angeboten, beispielsweise für Rechtsanwälte oder speziellen Ärzten.
© fairtest & Bert Heidekamp