Kostenausweis und Renditeeffekt
Der Kostenausweis wurde mit der Informationspflichtenverordnung (§ 4 VVG - InfoV) ab 1. Juli 2008 für die Versicherer verpflichtend eingeführt und wird im Produktinformationsblatt ausgewiesen.
Der Renditeeffekt der ergänzt angegeben werden soll, ermöglicht laut GDV einen direkten Vergleich zwischen den mit Lebensversicherungsverträgen verbundenen laufenden Kosten und den als Total Expense Ratio (TER) ausgewiesenen Kosten von Investmentfonds. Dieser Vergleich hinkt jedoch, da der Renditeeffekt, weder die Abschlusskosten einer Versicherung noch deren Kapitalanlagekosten berücksichtigt. Ein Vergleich zwischen der Kennzahl „TER“ eines Fonds und einer Fondlebens- oder Rentenversicherung wird somit eher verfälscht als transparent dargestellt.
Bert Heidekamp, 10.02.2013