Beispiel
Je nach Vertragsabschluss kann gewählt werden, ob die Arbeitsunfähigkeitsrente mitversichert werden soll. Es ist anzuraten die Arbeitsunfähigkeitsrente immer mitzuversichern. In den folgenden Beispielen wird dies berücksichtigt (ohne Todesfallleistung), versichert bis Endlater 67 Jahre. Die Arbeitsunfähigkeitsrente beträgt 600 Euro und die Einkommenssicherungsrente 2.000 Euro. Die Karenzzeit beträgt für die Einkommenssicherungsrente 18 Monate.
Allgemeine Information
Die versicherte Jahresrente für die Einkommenssicherungsrente muss mindestens 6.000 EUR und darf höchstens 200.000 EUR betragen und für die Arbeitsunfähigkeitsrente beträgt die Versicherungssumme mindestens 1.200 und darf höchstens 200.000 EUR betragen. Dabei ist zu beachten, dass die beantragte Jahresrente für die Einkommenssicherungsrente maximal 70% des Bruttoeinkommens abzüglich bereits bestehender gesetzlicher, betrieblicher oder privater Berufs- Erwerbsunfähigkeitsvorsorge sein darf.
Monatliche Prämien
Beispiel 1: Mann, Alter 35 Jahre, Zimmerman, monatlich: 73,00 Euro
Beispiel 2: Frau, Alter 20 Jahre, Altenpflegerin, monatlich: 27,00 Euro
Beispiel 3: Mann, Alter 45 Jahre, Einzelhandelskaufmann (Verwaltung), monatlich: 94,00 Euro
Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsrente
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von länger als 6 Wochen der versicherten Person zahlt der Versicherer die versicherte Rente in Höhe von 600,00 EUR monatlich.
Leistungen aus der Einkommenssicherungsrente:
Bei einer andauernden Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit der versicherten Person und einem dadurch bedingten Einkommensverlust zahlt der Versicherer bei einem Berechnungsbeispiel von einer versicherten Einkommenssicherungsrente von mtl. 2000 Euro folgende Leistungen:
Erwerbsfähigkeit ist kleiner als 20% = 2.000,00 EUR monatlich
Erwerbsfähigkeit 20–80% und Einkommensverlust 30-50% = 666,66 EUR monatlich
Erwerbsfähigkeit 20–80% und Einkommensverlust 51–75% = 1.333,33 EUR monatlich
Erwerbsfähigkeit 20–80% und Einkommensverlust ist größer als 75% = 2.000,00 EUR monatlich
Liegt keine teilweise Arbeitskraftminderung vor, weil die versicherte Person weiterhin in der Lage ist, einer beruflichen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von mehr als 80 % nachzugehen, besteht dennoch ein Anspruch auf eine teilweise Einkommensicherungsrente, wenn ein unzumutbarer Einkommensverlust vorliegt:
• Einkommensverlust 30–50% = 666,66 EUR monatlich
• Einkommensverlust 51–75% = 1.333,33 EUR monatlich
• Einkommensverlust >75% = 2.000,00 EUR monatlich