Auf was muss man achten beim Abschluss einer Unfallversicherung?
Ein Unfall kann schnell passieren, z.B. mit Verletzungen als Folge aufgrund eines Sturzes, einem Sportunfall, man ist mit einer andere Personen kollidiert (z.B. beim Ski-Fahren), durch Gegenstände (auf dem Kopf, Gliedmaßen, Fuß...) im privaten oder beruflichen Alltag, aber auch durch Tieren, Infektionen oder Vergiftungen. Es ist wird nicht selten unterschätzt, wie viele Möglichkeiten und Gefahren im Leben bestehen, durch einen Unfall nicht nur verletzt zu werden, sondern das die Folgen aus einem Unfall so erheblich sein können, das die Lebensplanung komplett umgestaltet werden muss. Ein kleiner Auffahrunfall mit dem Auto kann schon reichen und die Halswirbelsäule ist so geschädigt, dass erhebliche gesundheitliche Einschränkungen bestehen. Aber auf was muss man alles achten bei Vertragsabschluss einer Unfallversicherung?
Für alle o.g. Beispiele werden in der Gesamtheit eher keine Leistung anerkannt. Es hängt eben davon ab, welche Bedingungen zu Grunde liegen. Zudem sind es oft wenige Klauseln, die sehr wichtig und entscheidend für eine Leistungsanerkennung sind. Heute werden viele Zusatz-Leistungen angeboten, die jedoch den Kern einer Unfallversicherung nicht mehr gerecht werden. Ein Beispiel sind die kosmetischen Operationen bei einer Brustkrebserkrankung. Was hat das mit einem Unfall zu tun? Natürlich kann das sinnvoll für den Einzelfall sein, aber wie sind wirklich die Unfall-Bedingungen in solchen einem Tarif? Liegt eventuell eine Augenwischerei vor?
Was muss man bei einer Unfallversicherung beachten?
Um eine Unfallversicherung bewerten zu können, sind viele Schwerpunkte zu berücksichtigen. So ist die Unfall-Definition wichtig, sowie die Ausschlüsse sind zu berücksichtigen, die Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten, der versicherbarer Personenkreis auch während der Vertragslaufzeit, die Prüfkriterien, eventuelle steuerliche Belange (z.B. bei Gruppen-Unfallversicherungen), optionale Zusatzleistungen etc.. Die Vielzahl der Merkmale sind sehr groß. Auch die Antragsfragen können Stoplersteine sein, wenn die Gesundheitsfragen sehr offen oder umfassend sind, was das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung erhöht.
Kann ein Verbraucher selbst einen Unfall-Tarif bewerten oder online vergleichen?
Ein Onlinevergleich ist zwar möglich, aber diese sind überwiegend prämienorientiert. Die wenigen Bedingungsmerkmale die oft verglichen werden, sind in keiner Weise ausreichend, um ein wirklich qualitatives Urteil treffen zu können. Wer i.d.R. sich für einen günstigen Tarif online entscheidet oder bereits entschieden hat, muss im Schadenfall mit gekürzten Leistungen oder Leistungsablehnungen rechnen. Dann ist ein günstiger oft ein sehr teurer Vertrag. Es bedeutet aber nicht, dass sehr gute Tarife immer teuer sein müssen. Der Kunde hat aber selten die Möglichkeit unterscheiden zu können, was gut oder schlecht ist. Man sollte bei zu günstigen Prämien eher vorsichtig sein. Auch Tarife ohne Gesundheitsfragen sollten nur im Ausnahmefall genutzt werden, wenn eben besonders schwere Erkrankungen vorliegen.
Kann man Testberichte für Unfallversicherungen vertrauen?
Testberichte geben eine Orientierung und ohne Ratings würde es auch nicht zu einer konkurrierenden Tarifgestaltung im Markt kommen. Sehr bekannt sind u.a. die prämienorientierten Ratings von Stiftung Warentest, Ökotest, MORGEN & MORGEN GmbH, softfair, Franke & Bornberg GmbH und andere. Darin liegt aber auch ein Risiko. Um langfristig aus Sicht des Versicherers den Umsatz steigern zu können, müssen die Tarife ein gutes Preis-Leistungsverhältnis aufweisen um unter den ersten Gesellschaften in den Testberichten und Ratings zu landen. Hierin liegt aber auch die Gefahr, dass langfristig die Anbieter sich immer wieder was Neues ausdenken müssen, um die Prämien zu reduzieren, so dass sie auf die vordersten Plätzen in den Ratings kommen und/oder als Testsieger werben können. Das birgt das Risiko einer Abwärtsspirale in der Qualität der Produkte. Sehr gute Tarife verlieren dann an Umsatz, was die Sparte oder im schlimmsten Fall bis zu einer Existenzfrage eines Versicherers bedeuten kann. Die Testberichte selbst umfassen oft nur einen sehr geringen Teil der Bedingungsprüfung, so dass der Kunde i.d.R. nicht sicher sein kann, was wirklich wichtig sein könnte. Ein Vergleich ohne Berücksichtigung der Versicherungsprämie bietet somit einen qualitativ höheren Ansatz. Es ist davon auszugehen, wenn nur die Tarif-Bedingungen geprüft werden, dass die Gesamtqualität einer Tarifbeurteilung detaillierter ist, als ein Preis-Leistungs-Test oder Vergleich.
Welcher Vermittler ist zu empfehlen:
Eine Unfallversicherung sollte ausschließlich mit einem spezialisierten Versicherungsmakler oder Versicherungsberater erfolgen. Versicherungsvertreter, egal ob als Einzel- oder Mehrfach-Vertreter sollte als Beratungsinstanz eher gemieden werden. Einzelvertreter vertreten nur eine Gesellschaft. Auch wenn man sagt, dass diese Vermittler ihre Tarife besonders gut kennen, so ist dies aber eher eine Floskel. Warum soll ein Versicherer ihren Vertretern darüber informieren, was nicht versichert ist und warum sollte ein Vertreter sich mit anderen Tarifen beschäftigen oder mit Klauseln, die der eigene Tarif oder die Gesellschaft nicht anbietet? Mehrfach-Vertreter agieren rechtlich nicht als Interessenvertreter ihrer Kunden, auch wenn es oft den Anschein erweckt. Hat der Vermittler keine Haftung, so kann das Risiko höher sein, das der Mehrfach-Vertreter sich darum keine weiteren Gedanken über die Produktqualität macht, sonst wäre er vielleicht auch als Versicherungsmakler tätig. Dennoch gibt es aber auch sehr gute Ausnahmen unter den Mehrfach-Vertretern, aber diese zu erkennen ist für den Kunden kaum möglich. Aber wie bei Ärzten gibt es auch unter den Versicheurngsmaklern "schwarze Schafe". Aber hier besteht der Vorteil, das ein Versicherungsmakler für seine Empfehlung und Beratung möglicher Weise eine größere Haftung besteht. Eine gute Beratung ist aber nicht nur bei Antragstellung wichtig, sondern auch im Schadenfall. Auch hier haben die unabhängigen Vermittler i.d.R. die Nase vorn bzw. bessere Qualität, aufgrund der vielseitigen Erfahrungen mit anderen Gesellschaften. Wer sich also bei Antragstellung beraten lässt, sollte wissen mit wem er sich bindet, wenn es dann auch um den Leistungsfall geht.



