Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt – das sagt der Bundesgerichtshof
Ein wichtiges Urteil zu Bewusstseinsstörungen und Ausschlussklauseln
Viele Versicherte glauben, dass ihre Unfallversicherung in jedem Fall leistet. Doch wenn ein Unfall durch einen kurzen Blackout oder Schwindel verursacht wird, kann der Versicherungsschutz entfallen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat genau dazu ein entscheidendes Urteil gefällt, das bis heute Bedeutung hat.
Der Fall:
Ein Schreiner verlor beim Autofahren für wenige Sekunden das Bewusstsein – „es wurde ihm schwarz vor Augen“. Er verursachte einen Unfall und verletzte sich schwer. Da er berufsunfähig wurde, verlangte er 288.000 DM aus seiner privaten Unfallversicherung.
Die Versicherung lehnte ab: Der Unfall sei durch eine Bewusstseinsstörung verursacht worden – laut Vertrag ein Ausschlussgrund.
Die gerichtliche Auseinandersetzung:
Während das Landgericht die Klage ablehnte, gab das Oberlandesgericht Karlsruhe dem Mann teilweise Recht. Doch die Versicherung ging in Revision – und der Fall landete vor dem BGH (vom 17.05.200, Az. IV ZR 113/99).
Die Entscheidung des BGH:
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und stellte klar:
- Entscheidend ist die Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers.
Alte Vertragsfassungen oder Absichten des Versicherers spielen keine Rolle. - Auch kurze Bewusstseinsaussetzer können den Versicherungsschutz ausschließen.
Eine Bewusstseinsstörung liegt schon dann vor, wenn der Versicherte wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht mehr reagieren kann. - Jeder Fall ist individuell zu prüfen.
Wie stark war die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt? Wie gefährlich war die Situation? Das entscheidet, ob die Versicherung zahlen muss.
Der Fall wurde zur weiteren Prüfung an das OLG zurückverwiesen.
Was bedeutet das Urteil in der Praxis?
Das Urteil zeigt:
Ein kurzer Blackout oder Schwindel kann den Anspruch auf eine Unfallleistung zunichtemachen. Wer also wegen Kreislaufproblemen, Schwindel oder kurzzeitiger Ohnmacht verunglückt, muss mit einer Ablehnung rechnen.
Tipp:
Versicherte sollten Unfälle immer genau dokumentieren und medizinisch klären lassen, ob eine Bewusstseinsstörung vorlag. Bei Streitfällen kann juristische Beratung helfen.
Fazit:
Das BGH-Urteil verdeutlicht, wie entscheidend die genaue Formulierung der Versicherungsbedingungen ist. Schon kleine Worte können darüber entscheiden, ob eine Leistung gezahlt wird oder nicht.



