Die private Krankentagegeldversicherung
Das Krankentagegeld kann für Arbeitnehmer oder Selbständige eine wichtige Überbrückung von Einkommensverlusten bedeuten. Je nach Versicherer gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, diese Lücke zu schließen und ist abhängig von den jeweiligen Annahmebedingungen (Berufsstatus, Tagegeldhöhe, etc.).
Der Bedarfsrechner soll Ihnen eine mögliche Höhe der zu versichernde Lücke darstellen, dennoch gilt zu prüfen, ob die Höhe mit den Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers übereinstimmt. Bei Vorerkrankungen kann es schwer werden, entsprechenden Versicherungsschutz zu erhalten. Auch hier gibt es Möglichkeiten im Markt, dass auch ohne Gesundheitsfragen eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden kann. Zu beachten ist dann die Höhe und eventuelle Wartezeiten.
Ganz wichtig bei der Auswahl eines KT-Versicherers oder Tarifes sind u.a. die Beendigungsgründe und das Zusammenspiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Grundsätzlich muss der Krankentaggeld-Versicherer eine Berufsunfähigkeit beweisen, um eine Leistung einstellen oder den Vertrag kündigen zu können. Das kann schnell gehen, denn bereits nach 6 Monaten lag bei einigen uns vorliegenden Versicherungsfällen bereits eine Kündigung, aufgrund einer begründeten BU seitens des KT-Versicherers vor. Also eine zeitlich unbegrenzte Zahlung von Krankentagegeldern ist nicht gegeben, auch wenn damit gerne geworben wird. Für den Versicherten kann das katastrophale Folgen haben. Das Gegenteil zu beweisen, ist zudem oft schwer.
Aufgrund einiger Rechtsprechungen haben Versicherer ihre Bedingungen der Krankentagegeldversicherung zum Nachteil der Versicherten verändert, so reicht z.B. auch eine private oder betriebliche Berufsunfähigkeits-Leistung bereits aus, um eine Kündigung des Krankengeld-Vertrages vornehmen zu können.
Absolut negativ sind Klauseln, die bereits bei Antragstellung auf eine private oder gesetzliche BU/EU-Leistung den Versicherer eine Kündigung ermöglichen, also bereits dann, wenn noch keine Berufsunfähigkeit bestätigt wurde sondern nur ein Antrag gestellt wurde. Nicht nur die Kündigung des KT-Vertrages stellt ein Risiko dar, sondern auch die mögliche Rückforderung gezahlter KT-Leistungen. Auch hier ist es wichtig, eine lange Nachzahlungs- oder Anschlusszahlungsfrist vereinbart zu haben.
Ein weiteres Risiko besteht, wenn eine Mitteilungspflicht an den Krankentaggeld-Versicherer besteht, vor Vertragsabschluss einer BU-Versicherung mit AU-Leistungen diese darüber zu informieren. Nicht immer steht das so in den Bedingungen und bedarf in der Regel einer Versicherer-Anfrage. Also wer sich für eine Krankentagegeldversicherung interessiert, muss einiges beachten insbesondere dann, wenn später eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden soll oder bereits eine besteht.



