Neue Teilzeit-Klausel in der BU: "Anstoß kam von einem Makler"
23.07.2019
Zum 1. Juli hat die Condor eine Teilzeitklausel in die Berufsunfähigkeitversicherung eingebaut. Diese ermöglicht es auch Teilzeitbeschäftigten, im BU-Fall faire Leistungen zu bekommen. Dazu sprach FONDS professionell ONLINE mit Christian Dulitz, Produktmanager der Condor Leben.
Christian Dulitz, Produktmanager der Condor Leben: "Aus meiner Sicht ist das die erste wirkliche BU-Innovation seit Einführung der AU-Klausel im Jahr 1999."
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen hat, fühlt sich im Krankheitsfall bestens aufgehoben. Doch nicht wenige Vertragsnehmer tappen unabsichtlich in eine böse Falle: ....
Condor Bedingungsauszug, Tarif SBU (9T09, § 2 Abs. 8):
"Reduziert die versicherte Person während der Versicherungsdauer aus anderen als medizinischen Gründen ihre vertraglich fixierte wöchentliche Arbeitszeit, bleibt für die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit die während der Versicherungsdauer höchste vertraglich fixierte wöchentliche Arbeitszeit maßgebend (Teilzeitklausel). Alle anderen Regelungen dieser Bedingungen (z.B. die Prüfung auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, so wie diese ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, und die damit verbundene Lebensstellung) bleiben hiervon unberührt. Nachweise über die jeweiligen Arbeitszeiten sind uns vorzulegen. Entsprechendes gilt, wenn die Arbeitszeitreduktion vom Arbeitgeber angeordnet wird (z. B. Kurzarbeit). Schließen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung als Schülerin/Schüler oder als Studentin/Student ab, ist diese Tätigkeit eine Vollzeittätigkeit mit 40 Wochenarbeitsstunden."
Hinweis zum Video: Richtig ist, das bei einer dauerhaften bzw. bereits prägenden anderen Teilzeitbeschäftigung als im letzten Beruf vor der Arbeitszeitreduzierung die Teilzeitklausel sehr wichtig im Leistungsfall ist. Kindererziehungszeiten zählen beispielsweise als vorübergehend, auch wenn die Teilzeit Jahre bestehen sollte. In diesem Fall würde auch ohne einer Teilzeitklausel die Arbeitszeit die zuletzt ausgeübten Tätigkeit vor der Teilzeitbeschäftigung gelten. Aber die Rechtsprechungen und höchstrichterlichen Urteile beweisen, das gerade dieses Thema auch bei einer vorübergehenden Teilzeit regelmäßig zu Rechtstreitigkeiten führe. Eine Teilzeitklausel schützt somit auch bei einer vorübergehenden Teilzeit.




