Sind Unfallrenten empfehlenswert?


Viele Streitigkeiten drehen sich um die Eigenbewegung, der Anrechnung bzw. Mitwirkung von Vorerkrankungen und vorvertragliche Angaben. Bei Kindern im Alter von 0 – 17 Jahren liegt der durchschnittliche Invaliditätsgrad durch einen Unfall bei ca. 33,5%. Hat der Versicherungsnehmer eine Unfallrente abgeschlossen, so zahlt diese meistens erst ab 50%, etwas bessere Tarife ab 35% oder 40%.

Versicherte erhalten keine bzw. nie Leistungen, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad unter dem Grad laut Vertrag liegt. Selbst dann nicht, wenn man mit dem Invaliditätsgrad zwar über 50% liegt und somit die Bedingung zwar erfüllt, aber durch die Mitwirkung von Vorerkrankungen oder Gebrechen einen Abzug erhält und dann unter 50% wieder landet. Statt einer Unfallrente sollte eine hohe Grundinvaliditätssumme von mind. ca. 100.000 Euro bis 200.000 Euro und einer max. Progression von 350% vereinbart werden.

Hinweis für Go-Kart-Fahrer: Besonders für Jungs kann es z. B. sehr wichtig sein, dass kein Ausschluss für die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten in den Bedingungen enthalten ist, dann könnte es Probleme geben bei einem Crash auf der Kartbahn, wenn die Unfallfolgen nicht versichert sind.

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