Vermeiden Sie unangemessene Leistungsangebote bzw. Vereinbarungen seitens des Versicherers - OLG Koblenz, Urteil vom 03.03.2011 (Az.: 10 U 469/10)

 

Nicht selten passiert es, Sie stellen ein Antrag auf Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeit , hoffen auf die Zahlung der vereinbarten und versicherten monatlichen BU-Rente, statt dessen wird Ihnen ein Vergleichsangebot oder eine andere Vereinbarung angeboten.

Eine Einmalige Zahlung oder ein befristete Zahlung aus „Kulanzgründen“ darf nicht unangemessen sein, wobei nicht selten diese Angebote der Versicherer verlockend scheinen zu sein. So darf beispielsweise die versicherte Person nicht durch eine besondere „Vereinbarungen“ unangemessen benachteiligt werden, wenn der Versicherer durch das Angebot einer befristeten Kulanzleistung die ernsthafte Prüfung seiner Leistungspflicht hinausschiebt. Sie sollten einer vorgelegten „Vereinbarung“ des Versicherers nicht blind zustimmen, sonst muss damit gerechnet werden, dass Sie z.B. nach einer Umschulung Ihre künftigen Ansprüche aus seiner BU-Versicherung verlieren , siehe OLG Koblenz in einem Urteil vom 03.03.2011 (Az.: 10 U 469/10).

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