Was ist die harte Rentengarantie für eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Die Wertentwicklung von Fondpolicen (Fondslebens- oder Rentenversicherungen) können nicht garantiert werden und sind von den Kapitalmarktentwicklungen abhängig. Die Auszahlsumme kann höher oder niedriger als im Angebot ausfallen. Am Ende der Laufzeit kann der Versicherungsnehmer entscheiden (nur wenn das Kapitalwahlrecht vereinbart wurde), ob er sein Guthaben sich auszahlen oder in eine lebenslange Rentenzahlung umwandeln möchte. Wie hoch dann die Rente ist, hängt vom Rentengarantiefaktor ab. Der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung benannte Rentengarantiefaktor kann sich jedoch ändern, wenn keine harte Rentengarantie vereinbart wurde.

Nur eine harte Rentengarantie gibt wesentlich mehr Sicherheit. Beispiel: Bei einem Rentengarantiefaktor von 43 und einem angesparten Vermögen von 10.000 Euro beträgt die garantierte Monatsrente 43 Euro, aber nur dann wenn diese von Beginn an garantiert wurde. Ist keine harte Rentengarantie vereinbart, kann der Versicherer aufgrund veränderter Sterbetafeln den Faktor verändern, meistens verkleinern, da die Menschen immer länger leben. Fehlt also die harte Rentengarantie, wird also das Langlebigkeitsrisiko auf den Versicherten abgewälzt. Erhöht sich die Lebenserwartung zum Zeitpunkt des Auszahlungstermins, bekäme der Sparer statt einer hohen Rente wahrscheinlich nur noch eine Minirente.

Eine harte Rentengarantie gibt also mehr Sicherheit. Fehlt ein Rentengarantiefaktor, fallen  laut einem überarbeiteten Entwurf des BMF die steuerlichen Privilegien für Neuverträge ab dem 01.07.2010 weg.  Es sollen somit nur noch solche Lebens- und Rentenversicherungen (damit auch Riester-Renten) steuerlich gefördert werden, die auch garantierte biometrische Risiken tragen, laut BMF ist auch die "Langlebigkeit" ein solches "biometrisches Risiko".

 

Bert Heidekamp, 14.03.2013

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